Die Arbeit und Kultur Saarland fördert freischaffende Künstler*innen durch Werkverträge. Dabei werden einzelne Künstler*innen oder projektbezogene Gruppierungen für die Entwicklung und Durchführung von Kunst- und Kulturprojekten honoriert, die die saarländische Kulturszene bereichern. Interessierte Künstler*innen oder Initiativen können sich ganzjährig mit Konzepten und Projektideen an uns wenden, die sie in Zusammenarbeit mit der Arbeit und Kultur Saarland umsetzen möchten. Die Einreichung erfolgt per Email unter kontakt@arbeitundkultur.de.
Das Programm "Kreative Praxis" der Saarländischen Landesregierung fördert die kulturelle Kooperation Kulturschaffender mit saarländischen Schulen.
Als Ergänzung zum musisch-kulturellen Unterricht besuchen Kulturschaffende wie Musiker*innen, Bildende Künstler*innen, Tänzer*innen, Autoren*innen, Schauspieler*innen, Mitglieder saarländischer Kulturvereine oder Angehörige kultureller Einrichtungen die Kinder und Jugendlichen an den Schulen, um gemeinsam an kreativen Projekten zu arbeiten. Dabei steht die praktische Erfahrung im Mittelpunkt.
Die Arbeit und Kultur Saarland kooperiert in diesem Projekt mit der Saarländischen Landesregierung und finanziert Projekte anteilig zur Hälfte der Kosten.
Die Antragstellung erfolgt über das Ministerium für Bildung und Kultur Saarland.
Soloselbständigen Künstler*innen aus dem Saarland bietet die Arbeit und Kultur Saarland eine kostenfreie und individuelle Beratung zu allen Themen rund um "Kunst und Selbständigkeit" an. Die Kunstschaffenden und ihre Lebenswelt stehen im Fokus und bestimmen die Beratungsinhalte. Mögliche Themen sind beispielsweise Förderanträge, Fragen zur Existenzabsicherung, Öffentlichkeitsarbeit oder Projektentwicklung. Die Arbeit und Kultur Saarland unterstützt dabei auch durch Vernetzung zwischen öffentlichen Stellen und Künstler*innen.
Bei Interesse an einer individuellen Beratung, füllen Sie bitte das Kontakt-Formular aus und teilen Sie uns Ihre konkrete Fragestellung bzw. das Thema der gewünschten Beratung mit.
Die Arbeit und Kultur Saarland unterstützt saarländische Kulturvereine durch finanzielle Zuwendungen für gemeinnützige Projekte. Anträge auf Projektkostenzuschüsse können ganzjährig eingereicht werden und sollten folgende Formteile enthalten: eine aussagekräftige Projektbeschreibung, einen Zeitplan, einen tragfähigen Kosten- und Finanzierungsplan (gerne mit weiteren Förderpartner*innen) und eine Kurzvorstellung des antragstellenden Vereins/ Kulturakteurs.
Nach Ablauf des Projekts, aber spätestens bis 15.11. des gleichen Jahres, ist ein aussagefähiger Schlussbericht mit entsprechenden Verwendungsnachweisen vorzulegen.
Der Kreativfonds unterstützt saarländische Kunst- und Kulturvereine bei der Beschaffung dringend benötigter Sachmittel. Ziel des Förderprogramms ist es, die kulturelle Arbeit vor Ort nachhaltig zu sichern und zu stärken.
Gefördert wird die einmalige Zahlung bzw. Zuzahlung zur Beschaffung notwendiger Sachmittel.
Erstattungsfähig sind Sachkosten für Ausstattung, die für die Vereinsarbeit dringend benötigt wird. Dazu zählen beispielsweise:
Es können bis zu 3.000 Euro pro Antrag gefördert werden.
Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Die Prüfung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangsdatums, sofern der Antrag vollständig mit allen erforderlichen Nachweisen vorliegt.
Dem Antrag ist ein Angebot bzw. ein Kostenvoranschlag für die geplante Anschaffung beizufügen.
Das Antragsformular steht unter diesem Beitrag als Download zur Verfügung. Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag ausschließlich in elektronischer Form an: kontakt@arbeitundkultur.de
Nach Prüfung des Vorhabens erhält der Verein zunächst eine Information darüber, ob die Billigkeitsleistung gewährt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die Anschaffung noch nicht getätigt sein. Ab Erhalt der positiven Information kann der Verein die Anschaffung tätigen; hierbei muss der Verein in Vorleistung gehen.
Nach Übersendung der Rechnung inklusive Zahlungsnachweis durch den Verein wird der Förderbescheid erlassen. Nach Übersendung der Empfangsbescheinigung erfolgt die Auszahlung auf das angegebene Bankkonto des Vereins.
Die Arbeit und Kultur Saarland bietet kleineren saarländischen Kulturvereinen mit maximal acht Vollzeitbeschäftigten oder 16 Teilzeitbeschäftigten eine besondere Form der Kulturförderung: Die Gesellschaft übernimmt für sie die Lohnbuchhaltung und die Mitarbeiterverwaltung ihrer Angestellten.
Für den Verein ist dieser Service kostenneutral. Ziel ist es, den Kulturakteuren komplizierte und zeitaufwändige Verwaltungsvorgänge abzunehmen und Ressourcen für ihren eigentlichen kulturellen Auftrag frei zu machen. Möglich ist das nur deshalb, weil die Gesellschafter*innen – das Saarland und die Arbeitskammer des Saarlandes – der Arbeit und Kultur Saarland finanzielle Mittel bereitstellen, um diese Verwaltungsaufgaben leisten zu können.
Zahlreiche Vereine haben diesen Service bisher begeistert und dankend angenommen.
Kulturvereine können Anträge auf Übernahme der Lohnbuchhaltung in schriftlicher Form an die Arbeit und Kultur Saarland richten und zwar spätestens bis zum Ersten des Vormonats einer Übernahme der Lohnbuchhaltung. Bei Genehmigung der Anfrage durch die Arbeit und Kultur Saarland müssen der Gesellschaft alle notwendigen Personalunterlagen bis spätestens zum Zehnten des Monats der Beschäftigungsaufnahme vorliegen.
Das Programm "Kreative Praxis" der Saarländischen Landesregierung fördert die kulturelle Kooperation Kulturschaffender mit saarländischen Schulen.
Als Ergänzung zum musisch-kulturellen Unterricht besuchen Kulturschaffende wie Musiker*innen, Bildende Künstler*innen, Tänzer*innen, Autoren*innen, Schauspieler*innen, Mitglieder saarländischer Kulturvereine oder Angehörige kultureller Einrichtungen die Kinder und Jugendlichen an den Schulen, um gemeinsam an kreativen Projekten zu arbeiten. Dabei steht die praktische Erfahrung im Mittelpunkt.
Die Arbeit und Kultur Saarland kooperiert in diesem Projekt mit der Saarländischen Landesregierung und finanziert Projekte anteilig zur Hälfte der Kosten.
Die Antragstellung erfolgt über das Ministerium für Bildung und Kultur Saarland.
Die Arbeit und Kultur Saarland gGmbH ist seit Januar 2026 Trägerin der regionalen Servicestelle für das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ im Saarland. In dieser Funktion begleitet und unterstützt sie die Umsetzung von Projekten der Kulturellen Bildung und stärkt lokale Akteur*innen bei der Entwicklung außerschulischer Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche in herausfordernden Lebenslagen.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert im Rahmen von „Kultur macht stark“ jährlich lokale Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Millionen Euro. Gefördert werden vielfältige Projekte, unter anderem aus den Bereichen Musik, Theater, Zirkus und Medien. Ziel des Programms ist es, die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen zu unterstützen und Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Die Projekte werden von regionalen Bündnissen umgesetzt, die aus mindestens drei lokalen Partnern bestehen, beispielsweise Bibliotheken, Kulturvereinen oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit.
Die Servicestelle „Kultur macht stark“ Saar berät Akteur:innen aus Kitas, Schulen, Vereinen sowie der Jugend-, Kultur- und Sozialarbeit, aus Volkshochschulen und weiteren Einrichtungen im Saarland. Sie informiert über Fördermöglichkeiten, unterstützt bei der Projektentwicklung und fördert die Vernetzung sowie den Aufbau neuer lokaler Bündnisse im Bereich der Kulturellen Bildung.
Beratungsanfragen sind unter beratung@kulturmachtstark-saar.de möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kulturmachtstark-saar.de.
Arbeit und Kultur fördert die Vermittlung und Beschäftigung Arbeitsloser und Langzeitarbeitsloser in Kulturvereinen. Aktuell finden insbesondere die Programme nach SGB II §16e und §16i Anwendung, sowie Eingliederungszuschüsse. Die Arbeit und Kultur Saarland berät sowohl interessierte Kulturvereine als auch Arbeitslose, vermittelt zu den fördernden Einrichtungen und unterstützt die Kulturvereine bei der Kalkulation und Antragstellung zu Förderungen der öffentlichen Hand.
Darüberhinaus fördert die Gesellschaft die Beschäftigung Langzeitarbeitsloser mit einem monatlichen Zuschuss.
Details zu den Vermittlungsbedingungen (§16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“):