Individuelle Mobilität für Kunst- und Kulturschaffende
Mit dem Förderprogramm "Culture Moves Europe – Individuelle Mobilität" unterstützt die Europäische Union die internationale Mobilität von Kunst- und Kulturschaffenden in den 40 Creative-Europe-Ländern. Das Programm ist Teil von Creative Europe, dem Kulturförderprogramm der EU, und wird vom Goethe-Institut umgesetzt. Ziel ist es, grenzüberschreitende künstlerische Zusammenarbeit zu ermöglichen und langfristige internationale Netzwerke zu stärken.
Die Aktionslinie „Individuelle Mobilität“ richtet sich direkt an Kunst- und Kulturschaffende aller Sparten. Gefördert werden Mobilitätsprojekte, die gemeinsam mit einem Partner in einem anderen Creative-Europe-Land umgesetzt werden. Bewerben können sich Einzelpersonen ebenso wie Gruppen von bis zu fünf Personen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein Wohnsitz in einem der teilnehmenden Länder.
Einzelpersonen können für einen Zeitraum von sieben bis zu 60 Tagen gefördert werden, Gruppen für sieben bis maximal 21 Tage. Neben Zuschüssen zu Reise- und Aufenthaltskosten können – abhängig vom Projekt und der individuellen Situation der Geförderten – zusätzliche finanzielle Unterstützungen gewährt werden. Dazu zählen beispielsweise Förderungen für besondere Bedürfnisse oder nachhaltige Reiseformen.
Nicht förderfähig sind Projekte im Kontext formeller Bildung sowie Reisen, die ausschließlich der Präsentation bereits bestehender Werke dienen, etwa im Rahmen von Ausstellungen oder Konzerten. Im Fokus stehen vielmehr Arbeits- und Entwicklungsprozesse, künstlerischer Austausch und die gemeinsame Weiterentwicklung von Projekten mit internationalen Partnern.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage mehrerer Kriterien. Bewertet wird unter anderem, welches Ziel die Antragstellenden mit dem Projekt verfolgen und warum die Reise für dessen Umsetzung relevant ist. Auch die Qualität der Projektplanung, die Zusammenarbeit mit dem internationalen Partner, die geplante Dauer sowie die langfristigen positiven Auswirkungen des Projekts spielen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus werden Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt, etwa die Wahl der Transportmittel oder der Umgang mit Materialien.
Für die Bewerbung sind unter anderem ein Identitätsnachweis, ein Wohnsitznachweis, ein Lebenslauf sowie ein Portfolio in englischer Sprache erforderlich. Ebenso muss die Kooperation mit dem internationalen Partner nachgewiesen werden. Die Antragstellung erfolgt über das Goethe-Application Portal, wobei empfohlen wird, den Antrag mindestens vier Monate vor dem geplanten Reisedatum einzureichen.
Der Bewerbungsschluss für die aktuelle Ausschreibung ist der 30. April 2026. Da es sich um einen sogenannten „Rolling Call“ handelt, werden die eingehenden Anträge monatlich geprüft und Förderentscheidungen zeitnah getroffen. Aus der bisherigen Praxis zeigt sich, dass viele Interessierte ihre Bewerbung erst kurz vor der finalen Deadline einreichen, wodurch die Konkurrenz in den letzten Monaten deutlich steigt. Eine frühzeitige Antragstellung wird daher ausdrücklich empfohlen.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Bewerbung finden sich auf der Website des Goethe-Instituts unter:
https://www.goethe.de/de/kul/foe/cmm.html