Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt mit der Allgemeinen Projektförderung große, innovative Kunstprojekte, die im internationalen Kontext stehen. Das Förderprogramm richtet sich an Kulturschaffende aus allen Sparten – von Bildender und Darstellender Kunst über Literatur, Musik, Tanz und Film bis hin zu Fotografie, Architektur und Neuen Medien.
Gefördert werden Projekte, die überregionale oder internationale Relevanz besitzen und neue künstlerische Ansätze verfolgen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine beantragte Fördersumme von mindestens 50.000 Euro sowie ein gesicherter Anteil an Eigen- oder Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten. Als förderfähige Projekte gelten die Produktion, Planung oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen – etwa Ausstellungen, Aufführungen oder Symposien.
Der Einsendeschluss für die 49. Jurysitzung ist der 31. Januar 2026 um 12 Uhr (MEZ). Die Jury tagt im Mai 2026, und eingereichte Projekte dürfen erst nach dieser Sitzung beginnen.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Antragsverfahren und geförderten Beispielen finden sich auf der Website der Kulturstiftung des Bundes:
???? www.kulturstiftung-des-bundes.de/allgemeine_projektfoerderung
